Allgemeine Geschäftsbedingungen LD-Personalvermittlungs GmbH

1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.

1.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber Mitarbeiter gegen Zahlung eines Honorars zu vermitteln (Personalvermittlungsvertrag).

1.3 Der Auftraggeber erklärt sich bereit, LD-Personalvermittlungs GmbH alle für einen Auftrag erforderlichen Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt vor allem für die Anfertigung einer Stellenbeschreibung und die Bestimmung eines Anforderungsprofils.

2. Vermittlungshonorar und Auslagen

2.1 Das Vermittlungshonorar richtet sich nach Art, Leistungsumfang und Schwierigkeitsgrad und wird vor Auftragserteilung grundsätzlich individuell oder per Rahmenvereinbarung in einer schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbart. Fehlt eine solche Vereinbarung, beträgt das Vermittlungshonorar zwei Bruttomonatsgehälter, entsprechend der zwischen Auftraggeber und Bewerber vereinbarten Jahresbruttovergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

2.2 Der Auftraggeber gibt spätestens im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber LD-Personalvermittlungs GmbH bekannt, welche Bewerber sich bezüglich des Auftrages bereits bei ihm unmittelbar oder mittelbar beworben haben. Unterbleibt eine solche Mitteilung, behält LD-Personalvermittlungs GmbH seinen vollen Honoraranspruch und der Auftraggeber ist mit der Einwendung, es handele sich um einen vorher bekannten Bewerber, ausgeschlossen. Sofern ein von LD-Personalvermittlungs GmbH vorgestellter Bewerber sich beim Auftraggeber nach Vertragsabschluss beworben hat, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, LD-Personalvermittlungs GmbH unverzüglich hierüber zu informieren. Die weitere Bearbeitung einer solchen Bewerbung, unter Beibehaltung des vollen Honoraranspruches, erfolgt über LD-Personalvermittlungs GmbH.

2.3 Das vereinbarte Vermittlungshonorar gem. Personalvermittlungsvertrag bzw. Individual- /Rahmenvereinbarung, wird fällig, wenn ein Arbeitsvertrag oder eine sonstige ein Beschäftigungsverhältnis begründende Vereinbarung zwischen dem LD-Personalvermittlungs GmbH-Bewerber und dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen abgeschlossen worden ist. Wird ein Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder wird der vorgeschlagene Bewerber für einen von dem Anforderungsprofil abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so berührt dies den Honoraranspruch von LD-Personalvermittlungs GmbH nicht. Sollte das Arbeitsverhältnis oder eine sonstige ein Beschäftigungsverhältnis begründende Vereinbarung vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses aufgrund einer Kündigung seine Beendigung finden, so bleibt der Honoraranspruch der LD-Personalvermittlungs GmbH davon unberührt. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder eine sonstige ein Beschäftigungsverhältnbis begründende Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf den Honoraranspruch der LD-Personalvermittlungs GmbH und lässt diesen unberührt.

2.4 Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, den Abschluss einer den Honoraranspruch gemäß Punkt 2.3 begründenden Vereinbarung innerhalb von 5 Tagen an LD-Personalvermittlungs GmbH zu melden.

2.5 Die Rückerstattung der Vermittlungsprovision wird grundsätzlich ausgeschlossen.

3. Datenschutz

Der Auftraggeber und LD-Personalvermittlungs GmbH verpflichten sich, alle Daten und Auskünfte nicht an Dritte weiterzugeben oder diese zweckentfremdend weiterzuleiten. Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden nur verwendet, sofern der Auftraggeber oder Bewerber die Einwilligung nach § 4 Bundesdatenschutzgesetz erteilt hat. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet nach Abschluss einer Vermittlung alle ihm bis dahin zur Verfügung gestellten Daten an die LD-Personalvermittlungs GmbH zurück zu geben bzw. gegen Nachweis zu vernichten. Dies betrifft insbesondere die Daten der Bewerber, bei denen es zu keiner Vermittlung gekommen ist. 

4. Zahlung

4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt unverzüglich nach Kenntniserlangung der LD-Personalvermittlungs GmbH über deren Honoraranspruch. Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug von Skonto sofort fällig (siehe 2.3). Sämtliche Beträge verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.2 Bei Verzug berechnet LD-Personalvermittlungs GmbH die gesetzlich festgelegten Zinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB.

5. Haftung

Die von LD-Personalvermittlungs GmbH zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers bzw. von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte übernimmt LD-Personalvermittlungs GmbH daher nicht. Ebenso kann keine Gewährleistung dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht anderweitig vermittelt wird 

6. Auftragsbeendigung

Die Kündbarkeit des Vertrages ist jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Seiten möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und gilt nach bestätigtem Zugang. Stellt der Auftraggeber einen durch LD-Personalvermittlungs GmbH vorgeschlagenen Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von 6 Monaten) ein, so bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung des Honorars unberührt. Für alle anderen Fälle ist LD-Personalvermittlungs GmbH berechtigt, die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen abzurechnen. 

7. Schlussbestimmungen

7.1 Sollte ein Teil dieses Vertrages oder der Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar sein, so wird im Übrigen die Gültigkeit des Vertrages oder der Geschäftsbedingungen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils gilt dann sodann als vereinbart, was dem in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag eine Lücke haben sollte.

7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gelsenkirchen, wobei sich LD-Personalvermittlungs GmbH das Recht vorbehält, den Sitz des Auftraggebers als Gerichtsstand zu wählen, dies gilt auch für Streitigkeiten in Wechsel- und Scheckverfahren

7.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch LD-Personalvermittlungs GmbH.